Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fotoaufträge im Bereich Portrait, Hochzeit und Familie
1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizensierung von Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktion
Bei Auftragsproduktion erstellt der Fotograf für den oder die Auftraggebenden Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftragnehmenden zustande.
Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggebenden per Datenübertragung bzw. Download-Galerie. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Weitere Zusatzleistungen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Der Fotograf räumt den Auftraggebenden mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten privaten und nicht kommerziellen Nutzungsrechte an den Aufnahmen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Nicht enthalten in den übertragenen Nutzungsrechten ist die Verwertung (Weiterverkauf), die Veränderungen und Nachbearbeitungen und Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte.
Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen wurden.
3. Vergütung
Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.
Kommt es bei der Auftragsproduktion zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggebenden abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hätte oder hätte verdienen können.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist den Auftraggebenden eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
4. Haftung
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Assistenten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Die Auftraggebenden versichern, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Die Erfüllung und Umsetzung der DSGVO obliegt den Auftraggebenden.
5. Datenschutz
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten der Auftraggebenden werden vom Fotografen gespeichert. Über die rechtliche Situation (Recht am persönlichen Bild, Erstellung von Abtretungsverträgen, etc.) haben sich die Auftraggebenden eigenverantwortlich informiert und diese liegen in ihrer Verantwortung.
6. Rücktritt und Storno
Die Auftraggebenden haben das Recht bis zu einem Monat vor dem im Vertrag vereinbarten Termin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurück zu treten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen. Eine Rücktrittserklärung per eMail genügt nicht der Schriftform.
Bei Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 12 Monate vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 10,0% des vereinbarten Preises vereinbart. Bei Rücktrittserklärung bis zu 9 Monate vor Termin 25,0%, bei bis zu 6 Monaten vor Termin 50,0%, bei bis zu 3 Monaten 75,0% und bei Rücktritt bis zu einem Monat oder kürzer vor dem vereinbarten Termin 100,0% des vereinbarten Preises.
7. Abschlagszahlungen
Der Fotograf ist berechtigt ab dem Zeitpunkt der Beauftragung Abschlags-(aKonto-)Zahlungen in der Höhe der Stornostaffelung gemäß Punkt 6 zu stellen.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Der Gerichtsstand ist Sinzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.