Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die fotografische Begleitung von Hochzeiten und Veranstaltungen sowie die Anfertigung von Portrait- und Familienfotos
I. Allgemeines
- Diese AGB gelten für alle dem Fotografen Hagen Hoppe erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme des Angebotes und dessen Bestätigung durch die Auftraggebenden.
- Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Dienstleisters.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Abweichende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- „Lichtbilder“ bzw. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form und in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheber- und Nutzungsrecht
- Die Auftraggeber erkennen an, dass es sich bei den von dem Fotografen gelieferten Bilddaten um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Lichtbilder für alle Verwendungsbereiche. Der offizielle Preis beinhaltet einen Rabatt zum Dank für die Veröffentlichungsrechte, da Fotografen nur neue Kunden akquirieren können, indem sie immer wieder aktuelle Werke zeigen. Sollte der Kunde die Veröffentlichung Bilder seines Auftrages nicht wünschen ist dies natürlich legitim, muss dies im Vorfeld ausdrücklich schriftlich erklärt werden. Der Entzug der Veröffentlichungsrechte bedingt jedoch den Wegfall des Rabatts zur Veröffentlichung (somit einen Preisaufschlag von 30% der Gesamtsumme, höchstens aber 500,00 €).
- Der Fotograf überträgt an die Auftraggebenden, Veranstaltenden und Teilnehmenden der Fotosession bzw. Veranstaltung die Nutzungsrechte zum privaten Gebrauch. Die Übertragung an Dritte ist ohne Einverständnis des Fotografen ausgeschlossen (ausgenommen sind Gäste, Freunde, Verwandte, etc. für den ebenfalls rein privaten Gebrauch). Unter Dritte verstehen sich somit nicht weitere an der Hochzeit beteiligte, kommerzielle Dienstleister. Diese können sich direkt bei dem Fotografen melden, um eine Erlaubnis zur Verwendung von Bildmaterial zu erhalten.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.
- Die kommerzielle/werbliche Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig und bedingt eines neuen Vertrages mit dem Fotografen.
- Bei der Verwertung bzw. Veröffentlichung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber zu nennen. Die Benennung muss, wenn nicht anders vereinbart, am Bild erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
- Eine Nutzung der Bilder ist – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – nur in der vom Fotografen bearbeiteten Fassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung, Filter) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
- Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
- Die Bilddaten bzw. Negative (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe dieser an die Auftraggebenden erfolgt nicht.
III. Auftragsproduktion
- Die Auftraggebenden kennen den Stil des Fotografen. Daher ist der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die guten Aufnahmen nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie den Auftraggebenden in höchster verfügbarer Auflösung im Format JPG/JPEG per Onlinegalerie/Downloadlink.
- Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Die einfache digitale Bildbearbeitung (Schnitt, Farbe, Kontrast, Licht, etc.) ist im Angebot des Fotografen eingerechnet. Aufwändigere Bildbearbeitung (z.B. Retusche, Composing, etc.) sind im Rahmen des Auftrages bzw. Angebotes gesondert zu vereinbaren und werden gesondert berechnet.
- Der Fotograf ist bemüht alle Teilnehmenden eines Events im Rahmen der Reportagefotografie mindestens einmal zu fotografieren, kann jedoch nicht für das Fehlen einzelner Personen auf den Lichtbildern haftbar gemacht werden.
IV. Pausen, Verpflegung und Reisekosten
Um die Produktivität und das Leistungsniveau des Fotografen aufrecht zu erhalten sind folgende Punkte bitte verständnisvoll zu berücksichtigen.
- Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung steht dem Fotografen eine Pause von 30 Minuten zu. Diese findet in der Arbeitszeit statt, wird aber so genommen, dass sie in einem günstigen Moment stattfindet. Der Fotograf wird die Pause zum Großteil in Sichtweite des Geschehens verbringen, um keine besonderen Momente zu verpassen (ständige Bereitschaft).
- Der Fotograf ist bitte bei jeder Gelegenheit, zu welcher Getränke für Gäste verfügbar sind (nicht-alkohlische Getränke) mit zu versorgen bzw. mit einzuplanen.
- Ab 4 Stunden Hochzeitsbegleitung ist der Fotograf, wenn er über das Essen gebucht ist, mit einer Mahlzeit mit einzuplanen. Die Essenzeit zählt nicht als Pause.
- Kürzere Fahrwege von Location zu Location zählen nicht als Pause, sondern sind Teil der Arbeitszeit.
- Bei einem Zielort mit über 25 km Distanz oder über 1 Stunde Fahrzeit von Sinzig aus fallen individuelle Reisekosten an (ggf. Fahrtkosten, ggf. Hotelzimmer, ggf. Flugkosten, etc.). Dies wird im Vorfeld mit den Auftraggebenden besprochen und im Rahmen des Angebotes schriftlich festgehalten.
V. Mitwirkungspflicht der Auftraggebenden
- Die Auftraggebenden sind verpflichtet allen Teilnehmenden der Veranstaltung (z.B. der Hochzeit oder des Larps) bzw. der Fotosession die Datenschutzinformation in angemessener Weise zugänglich zu machen.
- Die Auftraggebenden versichern, dass sie die DSGVO-konforme Einwilligung der teilnehmenden Personen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Erstellung von Lichtbilder und die Einwilligung der teilnehmenden Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Lichtbilder einholen.
- Bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, sind die Auftraggebenden verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der Rechteinhabenden einzuholen.
- Wird die Durchführung des Auftrages oder Teile hiervon aufgrund der vorbenannten
mangelnden Mitwirkung der Auftraggebenden unmöglich, so haftet hierfür der Fotograf nicht. - Die Auftraggebenden stellen den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung vorgenannter Pflichten entstehen. Ersatzansprüche Dritter, die aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen, tragen die Auftraggebenden. Entsteht dem Fotografen aus der mangelnden Mitwirkung ein Schaden, so haben die Auftraggebenden diesen zu ersetzen.
VI. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.
- Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf verwahrt die Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Dateien nach drei Jahren seit Abschluss des Auftrages zu vernichten.
- Der Fotograf haftet nicht bei einem Ausfall auf Grund von höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, etc.) und ist nicht zur Stellung eines Ersatzes verpflichtet.
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
- Ansprüche der Auftraggebenden, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Mängel am Bildmaterial sind binnen 14 Tagen zu beanstanden. Ansonsten gilt das Bildmaterial als mängelfrei abgenommen.
VII. Honorar
- Das im Angebot vereinbarte Honorar ist spätestens bei Ablieferung der Bilder fällig.
- Die Auftraggebenden haben das Recht bis zu einem Monat vor dem im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Termin nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von dem Auftrag zurück zu treten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen. Eine Rücktrittserklärung per Mail genügt nicht der Schriftform. Bei Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 12 Monaten vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises vereinbart. Bei Rücktrittserklärung bis zu 9 Monate vor Termin 25%, bei bis zu 6 Monaten vor Termin 50%, bei bis zu 3 Monaten 75% und bei Rücktritt bis zu einem Monat oder kürzer vor dem vereinbarten Termin 100% des Preises.
- Der Fotograf ist berechtigt Abschlagsrechnungen in Höhe der Stornostaffelungen zu stellen.
- Kann die Hochzeit von Auftraggebendenseite aus auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen, etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der weiteren vereinbarten Kosten. Die geleistete Terminreservierungsgebühr in Höhe von 10% der Auftragssumme wird in einem solchen Fall für bereits geleistete Aufwendungen vom Auftragnehmenden einbehalten.
- Ist es dem Fotografen auf Grund höherer Gewalt nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern, verzichten die Auftraggebenden auf Schadensersatzanforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Im (sehr unwahrscheinlichen) Komplettausfall des Fotografen werden alle bis dahin bereits geleisteten Zahlungen zurück erstattet. Der Fotograf bemüht sich zusätzlich, den Auftraggebenden einen Ersatz anzubieten.
VIII. Widerrufsrecht
- Die Auftraggebenden können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Hagen Hoppe, Westumer Straße 6, 53489 Sinzig, E-Mail-Adresse: mail@hagenhoppe.com
- Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen umgehend zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
IX. Datenschutz und Schlussbestimmungen
- Die Auftraggebenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Die Auftraggebenden erteilen dem Fotografen die Erlaubnis ihre Handynummern auf dessen mobilem Endgerät zu speichern und ihn ggf. über die App „WhatsApp“ zu kontaktieren.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Sinzig, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.