Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Fotoaufträge im Bereich Business und Veranstaltungen (Events)

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizensierung von Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden oder Lizenznehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktion

Bei Auftragsproduktion erstellt der Fotograf für den oder die Auftraggebenden Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftragnehmenden zustande.

Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggebenden per Datenübertragung bzw. Download-Galerie. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Weitere Zusatzleistungen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

Hat der Fotograf von den Auftraggebenden keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Der Fotograf räumt den Auftraggebenden mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechtes ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen wurden.

3. Lizensierung von Stock-Fotos

Bei der Lizensierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf den Lizenznehmenden Nutzungsrechte an den lizensierten Fotos ein.

Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart wurde, erhalten die Lizenznehmenden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizensierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung

Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.

Kommt es bei der Auftragsproduktion zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.

Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggebenden abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hätte oder hätte verdienen können.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist den Auftraggebenden bzw. den Lizenznehmenden eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.

5. Haftung

Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Assistenten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

Die Auftraggebenden versichern, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Die Erfüllung und Umsetzung der DSGVO obliegt den Auftraggebenden.

Bei Verlust oder Beschädigung von gemieteter Hardware haftet der Mieter. Grundlegend ist das Equipment vom Fotografen entsprechend zu schützen und gegen Verlust zu sichern (Nachtwache, etc.).

6. Datenschutz

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten der Auftraggebenden werden vom Fotografen gespeichert. Über die rechtliche Situation (Recht am persönlichen Bild, Erstellung von Abtretungsverträgen, etc.) haben sich die Auftraggebenden eigenverantwortlich informiert und diese liegen in ihrer Verantwortung.

Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen (außer zur Eigennutzung) nicht ohne Einwilligung der Auftraggebenden zu verwenden.

7. Storno

Stornostaffelung: ab Auftragserteilung bis 7 Tage vor dem Auftrag 50,0%, ab 7 Tage vor dem Auftrag 100,0%

8. Abschlagszahlungen

Der Fotograf ist berechtigt ab dem Zeitpunkt der Beauftragung eine Abschlags-(aKonto-)Zahlung des kompletten Volumens in Höhe von 50,0%, bei Kunden außerhalb Deutschlands in Höhe von 100,0%, zu stellen. Der Eingang muss vor Auftragsbeginn verbucht sein.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Der Gerichtsstand ist Sinzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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